Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 3, Anwesend: 54

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2019 eine Sitzungsvorlage mit einem Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur Verfügung gestellt. Dieser berücksichtigt die in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.01.2019 beschlossenen Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2019 und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart gibt in seiner Rede zum  Entwurf des Landkreishaushaltes 2019 mit einem Gesamtbudget in Höhe von 165 Mio. € einen umfassenden Überblick über das vielfältige Aufgaben- und Ausgabenprogramm des Landkreises zum Erhalt, Ausbau und zur Fortentwicklung der öffentlichen Infrastruktur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und der Beschlüsse der Kreisgremien. Die Schwerpunkte bilden die Bereiche Schulen, Soziale Sicherung, Verkehr, Gesundheit und Verwaltung. Landrat Tritthart erklärt, durch nachhaltiges, zukunftsorientiertes Handeln baue und stärke der Landkreis den Lebensraum und den Wirtschaftsstandort aus und leiste einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger. Grundlage hierfür sei die stets solide Finanzpolitik, die gute Steuereinnahmekraft der  kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden und der finanziell gut ausgestattete kommunale Finanzausgleich. Erstmals seit Bestehen des Landkreises im Jahr 1972 könne der Haushaltsausgleich im Landkreishaushalt 2019 ohne Einplanung einer Kreditaufnahme erfolgen. Die „schwarze Null“ im Haushaltsplan 2019 stärke die Finanzwirtschaft des Landkreises und sei eine wichtige Grundlage für eine solide Finanzierung der laufenden und künftigen Investitionen. Dazu könne die Verschuldung von 21,6 Mio. € auf 20,6 Mio. € gesenkt werden. 

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass er unter Berücksichtigung dieser finanziellen Rahmenbedingungen dem Kreisausschuss am 28.01.2019, wie bereits angekündigt,  vorgeschlagen habe, den Hebesatz der Kreisumlage um 1,35 Punkte auf dann 47,25 v.H.  der Umlagegrundlagen abzusenken. Diesem Vorschlag sei der Kreisausschuss am 28.01.2019 in seinem Empfehlungsbeschluss einstimmig gefolgt. Damit würden die Kommunen im Landkreis finanziell um weitere 2,4 Mio. € entlastet.  Dies sei ein wichtiges Zeichen für die gute Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Landkreis und Gemeinden. Die Entlastung stärke die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden zur Erfüllung der eigenen Aufgaben auf örtlicher Ebene. 

 

Die finanziellen Schwerpunkte des Landkreishaushaltes 2019 liegen mit 39,0 Mio. € im Sozialbereich, mit 23,0 Mio. € bei den Schulen und mit 17,4 Mio. €  bei den öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr. Die an den Bezirk  Mittelfranken zu entrichtende Bezirksumlage liege bei 42,4 Mio. € und übersteige auch 2019 jedes Fachbudget des Landkreishaushaltes. Mit einem Wirtschaftsvolumen von  15,1 Mio. € leiste das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch auch 2019 einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Landkreisbevölkerung.

 

Nachfolgend erläutert Landrat Tritthart, wie im Rahmen der Vorberatung des Landkreishaushaltes in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.01.2019  bereits ausgeführt, nochmals detailliert die Schwerpunkte der einzelnen Fachbudgets, insbesondere für öffentliche Verwaltung, überörtlichen Brandschutz, Schulen, Energie, Soziales, Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch, Abfallwirtschaft und Verkehr.  Das Investitionsprogramm mit den Schwerpunkten Landratsamt, Schulen, Krankenhaus und Kreisstraßen summiere sich alleine im Zeitraum 2019 bis 2022 auf mehr als 60 Mio. €. Die laufenden und anstehenden großen Investitionsmaßnahmen u.a. für das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch und das Emil-von-Behring Gymnasium in Spardorf würden vom Landkreis auch in den nächsten Jahren größte finanzielle Anstrengungen erfordern. Dabei sei darauf zu achten, dass die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen begrenzt werde. Dies sei umso mehr von Bedeutung, weil bedeutende Rücklagen zur Finanzierung der Investitionen beim Landkreis nicht vorhanden seien. Landrat Tritthart bittet darum, wie bisher konstruktiv bei der Gestaltung der Zukunft des Landkreises mitzuwirken. Die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sei dafür eine wichtige Voraussetzung.

 

Ergänzend zum vorliegenden Haushaltsentwurf weist Landrat Tritthart darauf hin, dass mit den Beratungen und dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses  insbesondere verschiedene Aktualisierungen bei den FAG-Leistungen des Freistaates Bayern vorgenommen sowie der Stellenplan für die Bereiche Integrationslotse/in und Fahrradbeauftragte/r erweitert wurden. Kernpunkte seien die Aufstockung der Finanzmittel zur Förderung des ÖPNV und die Absenkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,35 Hebesatzpunkte.

 

Landrat Tritthart dankt abschließend den Mitgliedern des Kreistages, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen, die in hervorragender Weise für den Landkreis arbeiten und sich engagieren. Einen besonderen Dank spricht Landrat Tritthart Kreiskämmerer Schmidt aus, der im Laufe dieses Jahres in den Ruhestand treten wird. Kreiskämmerer Schmidt habe über Jahrzehnte und für verschiedenen Landräte und Kreistage stets hervorragende Arbeit geleistet und stets für eine kontinuierlich solide Haushaltsführung Verantwortung getragen.

In der anschließenden Beratung nehmen die einzelnen Fraktionen des Kreistages zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2019 zusammengefasst insbesondere zu folgenden Punkten Stellung:

 

Zunächst dankt der Vorsitzende der FW-Kreistagsfraktion Kreisrat Brehm für die gute Zusammenarbeit und stellt fest, seine Fraktion werde dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2019 zustimmen. Sowohl das konsequente Kostenmanagement für das Landratsamtsgebäude als auch die Verbesserungen des ÖPNV für den Busverkehr, der zu einem der besten in Bayern zähle, seien Anliegen seiner Fraktion gewesen. Für die Zukunft stehe die Sanierung der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch an. In der weiteren Ausrichtung des ÖPNV seien Veränderungen hinsichtlich der Preisgestaltung und auch der rechtlichen Vorgaben notwendig. Aktuell unterstütze die FW-Kreistagsfraktion auch Forderungen gegenüber dem Freistaat Bayern im Hinblick auf die Übernahme der Straßenausbaubeiträge und zum Personalbedarf an Schulen im Rahmen der Digitalisierung. Darüber hinaus sei für die Sicherung kleinerer Krankenhäuser im ländlichen Raum von staatlicher Seite nicht nur die Übernahme von Investitionsmitteln notwendig, sondern auch von Betriebskosten. Nach Ansicht der FW-Kreistagsfraktion würden die Möglichkeiten zur Optimierung der Biomüllverwertung mit der laufenden Ausschreibung nicht ausreichend genutzt.  Das Ergebnis müsse nun abgewartet und gegebenenfalls die Sonderrücklage Abfallwirtschaft in die weiteren Überlegungen hinsichtlich einer Einhausung der Anlage in Medbach mit einbezogen werden. Die Senkung der Kreisumlage stelle das Minimum dessen dar, was angesichts der hervorragenden Umlagekraft des Landkreises mittelfranken- und bayernweit, bei relativ geringer Verschuldung, möglich sei.

Landrat Tritthart fordert die Vertreter der FW-Kreistagsfraktion dazu auf, beim Freistaat Bayern im Rahmen der Konnexität für die 100%ige Übernahme der durch die Digitalisierung entstehenden Personalkosten an Schulen einzutreten, und nicht nur, wie von Kreisrat Brehm vorgeschlagen, für die Drittelung der Kosten zwischen Staat, Landkreis und Gemeinden.

Für die SPD-Kreistagsfraktion signalisiert Kreisrätin Weishaar-Glab die Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2019. Dies gelte für vielfältige Bereiche, angefangen von der Verbesserung der Schullandschaft, über die soziale Sicherung und der bundesweit Anerkennung findenden hervorragenden Arbeit des Jugendamtes u.a. auch hinsichtlich präventiver Maßnahmen, bis zum Ausbau des ÖPNV und der  Inanspruchnahme professioneller Beratung zum Ausbau und zur Verbesserung des Radwegenetzes. Die von der SPD-Kreistagsfraktion am 28.01.2019 beantragte weitere, und im vorliegenden Beschlussvorschlag berücksichtigte, Erhöhung der Haushaltsansätze zur Förderung des ÖPNV solle zur Einführung von Modellprojekten für bestimmte Zielgruppen verwendet werden. Für das Landratsamt regt Kreisrätin Weishaar-Glab die Überarbeitung des Parkkonzeptes für die Nutzung der Tiefgarage, ein Personalentwicklungskonzept und eine Vorbesprechung des Haushalts mit den Fraktionsvorsitzenden an.

Landrat Tritthart erwidert, die Vorbesprechung des Haushaltsentwurfes mit den Fraktionsvorsitzenden sei bisher auf „Krisenzeiten“ beschränkt gewesen und sei deshalb im Hinblick auf die sehr gute finanzielle Ausgangslage unterblieben. Im Weiteren erläutert Landrat Tritthart das mit allen Kreistagsfraktionen abgestimmte derzeitige Tiefgaragenkonzept, das mit der gleichzeitigen Ausweitung des Angebots für ein Job-Ticket  zur Nutzung des ÖPNV einhergehe. Eine Überarbeitung erfolge nach einer angemessenen Erprobungsphase.

Der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, verweist auf die einstimmige Vorberatung des Landkreishaushaltes 2019 im Kreisausschuss und betrachtet die Senkung der Verschuldung des Landkreises um rund 10 Mio. € von 2018 auf 2019 und die nun zum Beschluss vorgeschlagene Senkung der Kreisumlage. Wesentlich sei für ihn die Frage, ob die Möglichkeit bestehe, für künftige Investitionen, vor allem im Schulbau, weitere Kredite aufnehmen zu können. Hervorzuheben seien auch die erheblichen Investitionen des Landkreises im Bereich Sozialarbeit, Schulen, und Jugendamt. Vor allem die überall steigenden Bedarfe im Jugendbereich würden seiner Ansicht nach Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zulassen. Fraktionsvorsitzender Hirschmann plädiert dafür, die Thematik Digitalisierung nicht nur technisch, sondern auch pädagogisch und bildungsmäßig umzusetzen. Beim  Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch müsse wohl davon ausgegangen werden, dass dieses als kleines Haus nicht kostendeckend arbeiten könne und es diffizil sei, dieses am Markt zu halten. In Anbetracht dessen gehe es darum, das Kreiskrankenhaus bewusst zu wollen, zu halten und zu unterstützen. Die für das Kreiskrankenhaus St. Anna vom Landkreis aufzuwendenden Finanzmittel seien ein wichtiges solidarisches Zeichen. Diese würden deutlichen Niederschlag in der Kreisumlage finden und somit auch vom östlichen Landkreisteil mitgetragen. Für die Nutzung des ÖPNV spiele der Fahrpreis eine große Rolle. Mit einem Sozialticket solle der Anfang zu einer weiteren Preisreduzierung gemacht werden. Dieser Kostenaufwand sei kalkulierbar und eine Umsetzung auch in einem überschaubaren Zeitraum möglich. Fraktionsvorsitzender Hirschmann spricht sich dafür aus, der Landkreis solle hierzu tätig werden und darauf anknüpfend für eine Gesamtlösung zur Preisgestaltung über den VGN eintreten. Im Weiteren wird von ihm die Ansicht geäußert, die Ausschreibung zur Biomüllverwertung spiegle nicht den neuesten Stand der Technik wider und lasse kein Angebot in einer Anlage zur Biomüllvergärung unter Luftabschluss erwarten. Eine solche werde seine Fraktion im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim demnächst besichtigen. Hinsichtlich der anstehenden Entscheidungen, die Schulbaumaßnahme am Emil-von-Behring Gymnasium betreffend, bittet Fraktionsvorsitzender Hirschmann um eine frühzeitige Einbindung in den Diskussionsprozess. Derzeit liege den Mitgliedern des Kreistages kein Raumprogramm und auch keine Information vor, warum bereits mehrmals in der Öffentlichkeit von einem Neubau gesprochen wurde. Zur Bauausführung solle zu gegebener Zeit auch Holz als Baustoff geprüft werden. Aus Gründen des Klimaschutzes sei die Verwendung von Beton, aber auch ein nicht unbedingt notwendiger Abbruch von bestehenden Betonteilen, kritisch zu hinterfragen. Die mit Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2019 beantragte 0,5 Stelle für eine/n Fahrradbeauftragte/n sei nun im Stellenplan berücksichtigt.

Landrat Tritthart beantwortet im Anschluss die angesprochenen Fragen. Die Tarifgestaltung im ÖPNV sei seiner Ansicht nach in Zukunft ein wichtiges, grundsätzliches und sehr schwieriges Thema, damit der ÖPNV sowohl in der Stadt als auch auf dem Land entsprechend dem Angebot genutzt wird. Hierzu seien nachhaltige Forderungen für die Reduzierung der Tarife und damit einhergehend die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land notwendig. Der Landkreis müsse derzeit  bei Einführung eines Sozialtickets die Einnahmeverluste ausgleichen. Landrat Tritthart betont im Weiteren ausdrücklich, zum  Emil-von-Behring Gymnasium gebe es derzeit noch keine Entscheidung, in welcher Form die baulichen Maßnahmen realisiert werden. Die Kosten beider Varianten würden erarbeitet und gegenübergestellt und dann eine transparente Entscheidung im Kreistag herbeigeführt. Hierbei seien dann nicht nur wirtschaftliche, sondern auch pädagogische Gesichtspunkte, wie sich das Gymnasium mit der gesamten „Schulfamilie“  für die Zukunft ausrichtet, zu berücksichtigen.  Landrat Tritthart dankt in diesem Zusammenhang auch dem Schulleiter Dr. Braun für die konstruktive Zusammenarbeit. Im Weiteren erklärt Landrat Tritthart, er habe auf Basis seiner eigenen Eindrücke von den Örtlichkeiten, vom derzeitigen nicht barrierefreien Gebäude, mit Zwischenebenen sogar auf den Etagen, als persönliche Meinung geäußert, er könne sich derzeit nur einen Neubau vorstellen. Nach Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Kreisgremien zu den standortbezogenen Realisierungsmöglichkeiten könne die Weichenstellung zur Frage Neubau oder Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung voraussichtlich in den Sitzungen im Mai dieses Jahres beraten und entschieden werden.

Der Gesamthaushalt mit einer „schwarzen“ Null werde auch von der FDP-Kreistagsfraktion positiv zur Kenntnis genommen, erklärt die FDP- Fraktionsvorsitzende, Kreisrätin Weis. Allerdings sei die Finanzplanung nach Ansicht der FDP-Kreistagsfraktion nicht zukunftsorientiert, da solides und wirtschaftliches Handeln auch darin Ausdruck finden sollte, in guten Zeiten für die anstehenden zukünftigen hohen Investitionen Rücklagen zu bilden. Dies gelte umso mehr, da wieder sinkende Konjunkturzahlen zu erwarten seien. Die Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Kreisrätin Weis schlägt daher vor, die Kreisumlage nur um die Hälfte des vorgesehenen Hebesatzes zu senken und die andere Hälfte als Rücklagenzuführung zu verwenden. Dies könne dazu dienen, die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises zu erhalten, in dem über die Mindestzuführung hinaus Finanzmittel in der Rücklage zur Deckung des künftigen Ausgabenbedarfs gespart werden.

Landrat Tritthart entgegnet und verweist auf seine Haushaltsrede, er vertrete  aufgrund der sich weiter festigenden Finanzsituation des Landkreises, der Zuwächse im Finanzausgleich, der moderaten Finanzentwicklung der Fachbudgets sowie der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage um 0,25 v.H. die Ansicht, dass mit einer Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden zur Erfüllung der örtlichen Aufgaben  gestärkt werden müsse. Der Landkreis stehe im Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung an zweiter Stelle zwischen Bezirk und Gemeinden und sei gefordert seine Umlagenfinanzierung entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen angemessen auszurichten.  Aus diesem Grund habe er auch deutlich gemacht, dass sich der Kreistag bei wesentlichen Änderungen in der Finanzentwicklung z.B. bei Erhöhung der Bezirksumlage, Änderung der Zinsentwicklung, notwendiger Ausgabensteigerungen oder für künftige Baumaßnahmen einer gegensätzlichen Entwicklung, mit einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage im Bedarfsfall, nicht verschließen solle. Aktuell spricht sich Landrat Tritthart jedoch weiterhin dafür aus, den Hebesatz der Kreisumlage in der vorgeschlagenen vollen Höhe von 1,35 Punkten zu senken und damit die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden um weitere 2,4 Mio. € zu entlasten.

 

Mit Verweis auf die bereits dargelegte Begründung stellt die Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Kreisrätin Weis, daraufhin den Antrag, den Hebesatz der Kreisumlage nicht um 1,35 v. H. sondern um 0,675 v.H. zu senken und die verbleibenden finanziellen Mittel in Höhe von 0,675 v. H. der Rücklage zuzuführen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Kreisrat Nussel erklärt, der Landkreis habe schon immer solide gewirtschaftet und eine zukunftsorientierte Handlungsfähigkeit in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Es gebe deshalb auch keinen Investitionsstau.  Der Vorschlag von Landrat Tritthart die Kreisumlage in Höhe von 1,35 v. H. der Umlagegrundlagen zu senken, werde hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen und der notwendigen Aufgabenerfüllung auf örtlicher Ebene vollinhaltlich unterstützt. Im weiteren Fortgang führt Fraktionsvorsitzender Nussel zum Haushaltsentwurf 2019 aus, beispiellos seien die zahlreichen Verbesserungen im Bereich des ÖPNV. Frühzeitig sei eine landkreisübergreifende ÖPNV-Anbindung sowohl im östlichen Landkreis als auch im Westen in Richtung Fürth und jetzt in Richtung Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim vorangebracht worden.  Die Bemühungen zur Preisgestaltung im ÖPNV und die Forderung hinsichtlich der Sitzplätze für Schüler/innen erfordere jedoch im Hinblick auf die gesamte ÖPNV-Familie z. B. mit U-/S-Bahnen eine intensive Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik. Das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch sei ein Krankenhaus für die gesamte Region. Die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger durch den Landkreis werde von staatlicher Seite mit der Förderung der Baumaßnahme zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung maßgeblich unterstützt. Dies sei nicht selbstverständlich. Abschließend erklärt der  Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Nussel es sei auch richtig und wichtig, ein besonderes Augenmerk auf die zukunftsfähige Ausrichtung der Berufsschulen zu richten, mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dieser könne zu erheblichen strukturellen Problemen führen. Aus diesem Grund sei die Einbindung aller Akteure, der IHK, der Handwerkskammer sowie der Unternehmen erforderlich, um dieser Problematik wirksam begegnen zu können.

Landrat Tritthart teilt dazu mit, hierzu gebe es bereits intensive Gespräche mit der Schulleitung der Berufsschule, um notwendige Veränderungen zukunftsorientiert im Zusammenwirken mit den großen Unternehmen zu gestalten und herbeizuführen.

Kreis- und Bezirksrätin Dr. Salzner weist auf die Senkung der Bezirksumlage in Höhe von 0,25 Punkten hin und erklärt, die erheblichen finanziellen Mittel in Höhe von 42,4 Mio. €,  die der Landkreis in Form der Bezirksumlage an den Bezirk Mittelfranken abführe, kämen im Rahmen der Aufgabenerfüllung auf Bezirksebene insbesondere sozial schwachen Menschen zu Gute.

 

Im Anschluss an die Beratung lässt Landrat Tritthart über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion abstimmen, den Hebesatz der Kreisumlage nicht um 1,35 Punkte der Umlagegrundlagen, sondern um 0,675 Punkte der Umlagegrundlagen zu senken.

 

Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion wird mehrheitlich mit 3:51 Stimmen abgelehnt.

 

Danach weist Landrat Tritthart auf die Beschlussvorschläge zur Haushaltssatzung und zur Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2022 für den Landkreis und das Kreiskrankenhaus St. Anna hin, die den Mitgliedern des Kreistages in Form der Sitzungsvorlage zur Verfügung stehen.

 


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2019 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2019 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 28.01.2019 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)        Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

            im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit 148.754.000,00  Euro

            und

            im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit     16.248.000,00 Euro

           

            ab.

 

(2)        Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

            im Erfolgsplan             in den Erträgen mit                                   13.204.400,00 Euro

                                                 und in den Aufwendungen mit                15.051.500,00 Euro                                         (Jahresfehlbetrag    1.847.100,00 Euro)

            und

 

            im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben

            (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

             von  1.847.100,00 Euro) mit jeweils                                                2.971.200,00  Euro

            ab.

 

§ 2

 

(1)        Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

(2)        Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  7.800.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)        Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)        Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach       Art. 18 ff. Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf  85.128.302,23 Euro  festgesetzt.

 

(2)       Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

 

            1. Vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Steuerkraftzahlen 2019

 

der Grundsteuer A                                                                    568.317  Euro

               der Grundsteuer B                                                                13.342.398  Euro

               der Gewerbesteuer                                                               60.339.767  Euro

               der Einkommensteuerbeteiligung                                          89.594.612  Euro

               der Umsatzsteuerbeteiligung                                                   7.298.195  Euro

               2. 80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2018                9.022.430  Euro

               Summe der Bemessungsgrundlagen                                   180.165.719  Euro

 

(3)        Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

 

            1.         Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A          47,25 v.H.

            2.         Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B          47,25 v.H.

            3.         Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer         47,25 v.H.

            4.         Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer    47,25 v.H.

            5.         Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer           47,25 v.H.

            6.         Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                47,25 v.H.

 

 

 

 

 

(4)        Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

            1.  Grundsteuer

                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               360 v.H.

                 b) für die Grundstücke (B)                                                     360 v.H.

            2.  Gewerbesteuer                                                                     360 v.H.

 

§ 5

 

(1)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre  2018 - 2022 wird angenommen.