Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zusammen mit einem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.01.2019 erhalten, in welcher die aktuellen Entwicklungen und Ergänzungen zum Haushaltsentwurf eingearbeitet wurden. Zudem informiert Landrat Tritthart über zwei zu den Haushaltsberatungen zu Beginn der Sitzung durch die Kreistagsfraktion der SPD eingereichte Anträge.

 

Landrat Tritthart geht in seiner Rede zum Haushalt 2019 auf dessen wichtigste Eckpunkte ein. Der Landkreis leiste mit einem Gesamtbudget von 165 Mio. Euro mit den Schwerpunkten in den Bereichen Schulen, Soziale Sicherung, Verkehr, Gesundheit und Verwaltung einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger. Sollte der Kreisausschuss und der Kreistag seinem Vorschlag auf Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,35 Punkte auf dann 47,25 v.H. zustimmen, würden die Kommunen im Landkreis finanziell um weitere 2,4 Mio. Euro entlastet.

 

Besonders erfreulich sei, dass erstmals seit dem Bestehen des Landkreises Erlangen-Höchstadt der Haushaltsausgleich ohne Einplanung einer Kreditaufnahme erfolgen könne. Die „schwarze Null“ im Haushaltsplan 2019 stärke die Finanzwirtschaft des Landkreises und sei eine wichtige Grundlage für die solide Finanzierung der laufenden und künftigen Investitionen.

 

Die finanziellen Schwerpunkte lägen mit 39,0 Mio. Euro im Sozialbereich, mit 23,0 Mio. Euro bei den Schulen und mit 17,4 Mio. Euro bei den öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr. Die an den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage übersteige mit 42,4 Mio. Euro auch 2019 jedes Fachbudget des Landkreishaushalts.

 

Mit einem Wirtschaftsvolumen von 15,1 Mio. Euro leiste das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a.d. Aisch auch 2019 einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Landkreisbevölkerung.

 

Landrat Tritthart geht im Folgenden auf einige bedeutende Fachbereiche des Haushaltsentwurfs ein. So stehe mit dem Bezug des Neubaus des Landratsamtes im Juni 2018 den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein funktionales, serviceorientiertes, barrierefreies und bürgerfreundlich konzipiertes Gebäude, das auch architektonisch und energetisch modernsten Standards entspricht, zur Verfügung. Die mit 39,2 Mio. Euro bisher größte Baumaßnahme des Landkreises konnte innerhalb des Zeit- und Kostenplans abgeschlossen werden.

 

Auch der überörtliche Brandschutz, für dessen Gewährleistung der Landkreis gesetzlich zuständig sei, profitiere von einem technisch hervorragend ausgestatteten Katastrophenschutzraum im Neubau des Landratsamtes. Mit der ab 2019 vorgesehenen Umstellung auf ein Wechselladerfahrzeug-System werde die technische Professionalisierung der Feuerwehren weiter vorangetrieben. Die Mittelbereitstellung 2019 mit 1,2 Mio. Euro sichere die Beschaffung der Grundausstattung finanziell ab.

 

Ein wichtiger Faktor der Attraktivität des Landkreises sei das sehr gut ausgebaute, leistungsfähige und vielfältige Schulwesen mit Schulgebäuden in einem baulich, technisch und energetisch guten Zustand. Neben den Investitionen in Höhe von 0,4 Mio. Euro in die Erneuerung und Modernisierung der Schulausstattungen setze der Landkreis 2019 mit einem Kostenaufwand von 1,7 Mio. Euro deutliche Akzente in den Ausbau der digitalen Bildung. Der Freistaat Bayern fördere die Investitionen des Landkreises mit 1,3 Mio. Euro. Darüber hinaus stelle der Landkreis den in seiner Trägerschaft stehenden Schulen aus der mit einem Umfang von 1,0 Mio. Euro gebildeten Sonderrücklage „Digitale Bildung“ zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 250.000 Euro bereit für besondere Beschaffungen im Bereich der Digitalisierung, die nicht durch die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern erfasst sind. Der Ausbau der Digitalen Bildung an den Schulen führe jedoch in zunehmendem Maße zu einem erhöhten Aufwand bei der Betreuung der IT-Systeme sowie der Anwendungsverfahren. Die kommunalen Spitzenverbände sähen hier, genauso wie er selbst, den Freistaat Bayern in der Pflicht.

 

Neben dem voraussichtlich im März 2019 abgeschlossenem Umbau der Fachräume Chemie am Gymnasium Herzogenaurach stehe als weitere Maßnahme mit einer großen finanziellen Herausforderung die bauliche Erneuerung des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf an. Erfreulich sei, dass die auf Wunsch der Schule erfolgte Fortschreibung des Raumprogramms den Anforderungen des G 9 und den neuen Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entspricht. Der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 15.11.2018 nach ausführlicher Beratung die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Vergleichsberechnung Neubau/Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung entsprechend dem neuen Raumprogramm vom Oktober 2018 zu aktualisieren und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sollen auch die standortbezogenen Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Kreisgremien werde wegen der Komplexität der Aufgabe jedoch noch gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums erfordere voraussichtlich auch an den anderen drei Gymnasien des Landkreises eine Überprüfung der Raumprogramme. Erfreulich sei, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt voraussichtlich zu den wenigen Landkreisen in Bayern zähle, bei denen für etwaige G9-bedingte Um- und Erweiterungsbauten an den Gymnasien ein Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip eintreten könne. Die Rahmenbedingungen dafür würden derzeit zwischen dem Freistaat Bayern und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein, seien im Haushaltsentwurf 200.000 Euro für Planungskosten eingestellt.

 

Auch am Berufsschulstandort in Herzogenaurach bestünden Planungen zu künftig erforderlichen baulichen Maßnahmen. Der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Schulleitung und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vorplanungen einzuleiten.

 

Landrat Tritthart führt weiter aus, die Energiepolitik des Landkreises sei vorbildlich. Die Umsetzung des vom Kreistag verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzepts mit dem Ziel einer CO2-Einsparung von 55 % bis 2030 sei weiterhin ein großer Arbeitsschwerpunkt in den kommenden Jahren. Für die im Kreisausschuss beschlossene Erstellung eines Elektromobilitätskonzepts für den Landkreis warte man aktuell auf die Förderzusage des Bundes. Zur Stärkung des Fahrradverkehrs im Landkreis werde derzeit im Bereich des Regionalmanagements ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Man verspräche sich davon vertiefte Grundlagen und Impulse für die weitere Optimierung des Radverkehrs. Im Zusammenhang mit dem bereits gestellten Antrag auf Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. finde voraussichtlich im Juni 2019 eine „Erstbereisung“ statt, die einen wichtigen Schritt zur späteren Vollmitgliedschaft in die AGFK darstelle.

 

Im Vordergrund des Sozialetats stehe die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben des Landkreises. Die finanziellen Schwerpunkte seien die Sozialhilfe, die Jugendhilfe, der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Aufnahmegesetz und die Grundsicherung. Im Jahr 2019 müssten dafür 38,8 Mio. Euro aufgewendet werden. Davon seien durch staatliche Erstattungen und Zuweisungen 16,3 Mio. Euro abgedeckt. 22,5 Mio. Euro müsse der Landkreis selbst aufbringen. Aufgrund gesunkener Fallzahlen verringerten sich die Aufwendungen des Bereichs „Kosten der Unterkunft“ auf 7,2 Mio. Euro. Die Herabsetzung der Erstattungsquote des Bundes auf 45,8 % führe beim Landkreis zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs um 0,1 Mio. Euro für das Jahr 2019. Das große Engagement der sozialen Verbände, Organisationen und deren Einrichtungen, die einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger leisten, unterstütze der Landkreis auch 2019 mit freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 485.000 Euro.

 

Im Bereich der Jugendhilfe erhöhe sich der Finanzbedarf 2019 um 1,3 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro. Stetig wachsende Aufgaben in der Jugendhilfe sowie Fall- und Tarifsteigerungen führten bundesweit zu weiteren Kostensteigerungen, die durch die Träger der Jugendhilfe zu bewältigen seien. Innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren habe sich der Finanzbedarf mehr als verdoppelt. Die Schwerpunkte in diesem Haushaltsjahr lägen in der sozialpädagischen Familienhilfe, in den Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte und in den Integrationshilfen/Schulbegleitungen. Durch den Ausbau der Prävention und frühen Hilfen im ambulanten Bereich bemühe man sich trotz begrenzter Steuerungsmöglichkeiten weiteren Kostensteigerungen nachhaltig zu begegnen. Für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seien 0,3 Mio Euro veranschlagt, wobei man davon ausgehe, dass diese Aufwendungen weiterhin durch den Freistaat Bayern erstattet werden. Die Leistungen für junge Flüchtlinge nach Erreichen der Volljährigkeit beliefen sich voraussichtlich auf 2,0 Mio. Euro.

 

Mit dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2019 des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch stelle der Landkreis die Krankenhausversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sicher. Zur Verlustdeckung würden 1.847.000 Euro bereitgestellt. Das derzeitige Ergebnis werde negativ beeinflusst durch die laufende Baustelle. Die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Erlangen wirke sich positiv aus und solle auch weiter intensiviert werden. Mit Eröffnung der neuen Intensivabteilung Ende 2018 erhöhten sich die Möglichkeiten des Kreiskrankenhauses zur Aufnahme von schwerkranken Patientinnen und Patienten. Endoskopie und Labor befänden sich nun in neuen, modern ausgestatteten Räumlichkeiten. Derzeit würden die Umbau- und Modernisierungsarbeiten auf den Normalstationen fortgesetzt. Ziel der Baumaßnahme „Strukturverbesserung und hygienische Optimierung“, für die 2019 eine weitere Finanzierungsrate in Höhe von 3,0 Mio. Euro bereitgestellt werde, sei es, durch die Modernisierung der Zentralsterilisation auch in Zukunft den gestiegenen hygienischen Anforderungen gerecht zu werden, durch den Neubau einer Intensivabteilung die Versorgung von Schwerkranken medizinisch zu stärken und durch den Aufbau einer Zentralaufnahme die Arbeitsprozesse und – wege in Diagnostik, Therapie und Funktion für eine verbesserte Akutversorgung der Patientinnen und Patienten zu optimieren. Für die auf 17,1 Mio. Euro veranschlagte Baumaßnahme gewähre der Freistaat Bayern Förderungen in Höhe von 13,9 Mio. Euro. Der Eigenanteil des Landkreises liege voraussichtlich bei 3,2 Mio. Euro. Mit einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen in Höhe von 100.000 Euro solle die technische und medizinische Ausstattung weiter modernisiert und das Krankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt werden.

 

Im Bereich der Abfallwirtschaft verfüge der Landkreis über ein leistungsfähiges und von den Bürgerinnen und Bürgern gut akzeptiertes System der kommunalen Abfallwirtschaft. Das flächendeckende Netz der Recyclinghöfe und Wertstoffinseln garantiere orts- und bürgernah vielfältige Möglichkeiten der Abfalltrennung, Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Der 2018 abgeschlossene Ausbau des Wertstoffhofes Eckental habe die Entsorgungsmöglichkeiten noch weiter verbessert. Aufgrund des vorbildlichen Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger bei Abfallvermeidung und Abfalltrennung sowie des nachhaltigen und wirtschaftlichen Konzepts der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt konnten im aktuellen Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 die Abfallgebühren um 4 % gesenkt und die Mindestleerungen nochmals vermindert werden. Dieses Konzept entlaste finanziell die Bürgerinnen und Bürger und schaffe einen weiteren Anreiz für die Reduzierung von Restmüll.

 

Landrat Tritthart erklärt, wichtig für den Landkreis sei der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Ein flächendeckendes, attraktives Nahverkehrsangebot trage wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg bei und leiste zudem einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Der Landkreis wende im Jahr 2019 für die Förderung des ÖPNV, für den Kreisstraßenunterhalt und für den Ausbau der Kreisstraßen und Radwege 7,1 Mio. Euro auf. Durch den Ausbau des ÖPNV konnten erhebliche qualitative und quantitative Verbesserungen des Busverkehrs wie eine flächendeckende und landkreisübergreifende Neuorganisation des Busverkehrs, eine durchgehende Vertaktung von Montag bis Freitag sowie deutliche Verbesserungen an den Wochenenden und Nachts landkreisweit erreicht werden. In die stete Fortentwicklung des Nahverkehrs-Systems eingebunden sei der bewährte, fraktionsübergreifende Arbeitskreis Nahverkehr, in dem neben den Damen und Herren Kreisräten und Fachleuten der Verwaltung auch die Damen und Herren Bürgermeister der von den Linien profitierenden Städte, Märkte und Gemeinden vertreten sind und ihre Anliegen einbringen können. Die sachorientierte und zukunftsweisende Zusammenarbeit in diesem Gremium sei für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV ein entscheidender Faktor.

 

Die aktuelle Diskussion zur Kapazität einzelner Buslinien (Schulbusverkehr) im westlichen Landkreisteil habe man kurzfristig aufgenommen. Die Komplexität der Situation bedürfe einer vertieften Analyse und einer detaillierten Beratung im Arbeitskreis Nahverkehr. Um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein schlägt Landrat Tritthart vor, den Betrag der Förderung des ÖPNV von 2.528.000 Euro um 100.000 Euro auf 2.628.000 Euro zu erhöhen. Dies sei im vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht enthalten.

 

Im Folgenden geht Landrat Tritthart auf einzelne Linienbündel bzw. Buslinien und die dort erfolgten Verbesserungen ein. Erwähnenswert sei der seit September 2017 in den Bussen des Linienbündels „Aischgrund“ kostenlos angebotene und sehr gut angenommene Service „Bayern-WLAN“. Aktuell werde auch in den 13 Bussen rund um Eckental, Heroldsberg und Kalchreuth kostenloses „Bayern-WLAN“ angeboten. Eine weitere Ausdehnung des Angebots sei geplant. Erfreulich sei darüber hinaus, dass bereits erste Hybridbusse im Einsatz seien. Um den Öffentlichen Personennahverkehr und sein Angebot noch bekannter zu machen, wurde 2018 eine ÖPNV-Marketingkampagne entwickelt, die zusammen mit einer externen Werbeagentur auch 2019 fortgesetzt werden soll.

 

Sowohl beim Individualverkehr als auch beim Öffentlichen Personennahverkehr werde darauf geachtet, dass ein bedarfsgerechtes Netz an Kreisstraßen und Radwegen vorhanden ist. Die Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Investitionsprogramms für Kreisstraßen und Radwege beanspruche Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Ein finanzieller Schwerpunkt werde in den nächsten Jahren die Erneuerung der Brücken und Unterführungen an Kreisstraßen im Zusammenhang mit dem lang ersehnten Ausbau der BAB A3 sein. Hier erfolge eine Anpassung der Straßen an die Standard-Regelbreiten mit Bau von bedarfsgerechten Geh- und Radwegen.

 

Landrat Tritthart schlägt im Hinblick auf die sich weiter festigende Finanzsituation des Landkreises, auf die Zuwächse im Finanzausgleich, auf die moderate Finanzentwicklung der Fachbudgets sowie auf die Senkung der Bezirksumlage um 0,25 v.H. vor, den Hebesatz der Kreisumlage um 1,35 Punkte auf 47,25 v.H. der Umlagegrundlagen abzusenken. Die finanzielle Entlastung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis betrage im Jahr 2019  2,4 Mio. Euro. Seit 2015 wurden durch weitere Kreisumlagenentscheidungen die kreisangehörigen Kommunen sogar um 6,8 Mio. Euro entlastet. Die Absenkung der Kreisumlage stärke die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis für die Durchführung der örtlichen Aufgaben. Landrat Tritthart bittet jedoch im Gegenzug darum, dass man sich einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht verschließe, wenn geänderte finanzielle Rahmenbedingungen wie z.B. Erhöhungen der Bezirksumlage, Änderungen der Zinsentwicklung, Steigerungen im Sozialbereich oder künftige Baumaßnahmen dies erforderten.

 

Abschließend stellt Landrat Tritthart fest, der Landkreis habe ein vielfältiges und bedeutendes Aufgaben- und Ausgabenprogramm aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Beschlüsse der Kreisgremien zu erfüllen. Das Investitionsprogramm mit den Schwerpunkten Landratsamt, Schulen, Krankenhaus und Kreisstraßen summiere sich alleine im Zeitraum 2019 - 2022 auf mehr als 60 Mio. Euro. In den Haushaltsberatungen gelte es nun, die finanzielle Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Landkreises zu erhalten und zu stärken. Die laufenden und anstehenden großen Investitionsmaßnahmen erforderten vom Landkreis auch in den nächsten Jahren größte finanzielle Anstrengungen. Dabei sei darauf zu achten, dass die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen begrenzt werde. Dies sei umso mehr von Bedeutung, weil bedeutende Rücklagen zur Finanzierung der Investitionen beim Landkreis nicht vorhanden seien.

 

Im Anschluss an die Rede des Landrats greift Kreisrat Brehm einzelne Punkte der Haushaltsrede auf und erklärt, die beabsichtigte Senkung der Kreisumlage sei das richtige Signal und der Haushaltsentwurf insgesamt positiv zu beurteilen. Der ÖPNV sei mittlerweile gut aufgestellt. Hinsichtlich der Problematik voller Busse sei es zwar legitim auf die rechtliche Schiene zu verweisen, gleichwohl solle hier konkret gehandelt werden. Im Bereich Bildung sei der Landkreis vorbildlich aufgestellt, wenngleich die personelle Ausstattung im Bereich digitale Bildung für die Kommunen allein nicht ohne weiteres zu stemmen sei.

 

Kreisrat Hänjes erklärt, die Fraktion der SPD sei grundsätzlich einverstanden mit dem vorliegenden Zahlenwerk und unterstütze insbesondere den Vorschlag des Landrates, die Ansätze zur Förderung des ÖPNV um 100.000 Euro zu erhöhen. Seitens der Fraktion der SPD beantrage man jedoch mit zur heutigen Sitzung vorgelegtem Antrag, welcher in der Sitzung an die Mitglieder des Kreisausschusses verteilt wurde und dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist, im Haushaltsplan 2019 weitere Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro zur Förderung des ÖPNV einzustellen. Die Verwaltung solle mögliche Vergünstigungen der Fahrpreise für bestimmte Zielgruppen prüfen. Um bereits im Jahr 2019 handlungsfähig zu sein, müsse eine entsprechende Summe bereitgestellt werden.

 

Kreisrat Hirschmann sieht eine positive Entwicklung angesichts der sinkenden Verschuldung des Landkreises. Hinsichtlich der Bereitstellung eines Betrages zur Verlustdeckung des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch gebe er für zukünftige den gesamten Landkreis betreffende Entscheidungen zu bedenken, dass dieser Betrag auch durch die Gemeinden des östlichen Landkreises getragen werde. Hinsichtlich des ÖPNV rege die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, über die Einführung eines Sozialpasses, nicht zuletzt zur Steigerung der Fahrgastzahlen, nachzudenken. Im Hinblick auf angedachte Baumaßnahmen gibt Kreisrat Hirschmann zu Bedenken, dass der Werkstoff Beton nicht klimafreundlich sei und man daher über Ausführungen in Holz nachdenken solle. Grundsätzlich lehne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Haushaltsentwurf nicht ab, verweise jedoch auf den Antrag vom 15.01.2019, mit dem man als Beitrag für den Klimaschutz die Schaffung einer halben Stelle für einen Fahrradbeauftragten beantragt habe. Kreisrat Hirschmann fügt an, mündlich sei an ihn vom THW Baiersdorf die Bitte herangetragen worden, die finanzielle Förderung für die Anschaffung eines mobilen Elektrogerätes durch den Landkreis abzufragen.

 

Auf die Anmerkungen von Kreisrat Hirschmann eingehend erklärt Landrat Tritthart, im Bereich ÖPNV gebe es notwendige Vorarbeiten vielfältigster Art. Er bitte darum, Anregungen im Arbeitskreis Nahverkehr, in dem sich auch ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen engagiere, vorzubringen. Hinsichtlich der Schaffung einer halben Stelle für einen Fahrradbeauftragten verweist er auf den bereits bekannten Ablauf zum geplanten Vorgehen im Rahmen des Beitrittsprozesses zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen, den man Schritt für Schritt befolge. Auf Nachfrage des Landrats erklärt der zuständige Sachbearbeiter, Regierungsoberinspektor Görz, dem Sachgebiet Öffentliche Sicherheit liege kein Antrag des THW Baiersdorf vor.

 

Kreisrat Nussel verweist auf die zunächst vorrangige Zuständigkeit des Bundes bei der von Kreisrat Hirschmann erwähnten Anschaffung eines Gerätes durch das THW Baiersdorf. Die beantragte Schaffung einer halben Stelle für einen Fahrradbeauftragten solle in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden, konkretere Maßnahmen jedoch erst nach einer von der AGFK im Beitrittsprozess geforderten Bereisung sowie weiteren Recherchen erfolgen. Zur Fahrgastgewinnung beim ÖPNV sei derzeit eine Werbekampagne am Laufen. Hinsichtlich gewünschter Änderungen bei der Preisgestaltung gebe er zu bedenken, dass auf den ersten Blick vordergründig kleine Veränderungen große Auswirkungen haben könnten. Die weitere Entwicklung des Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a.d. Aisch sehe er insbesondere nach Abschluss der Baumaßnahmen positiv. Hinsichtlich der im Schulbereich beim Ausbau der digitalen Bildung anstehenden Kosten sehe er den Staat in der Pflicht, mögliche finanzielle Förderungen neu zu gestalten.

 

Im Anschluss schließt sich eine Diskussion über die Fahrpreispolitik im öffentlichen Personennahverkehr an, in welcher Landrat Tritthart für den Fall der Einführung eines anderen Tarifsystems abschließend die Forderung nach einer Gleichbehandlung von Stadt und Land als wesentlich erachtet. Er gibt zu Bedenken, dass der Landkreis im Vergleich zu den kreisfreien Städten zusätzliche Ausgaben im ÖPNV zulasten seiner Gemeinden finanzieren müsse.

 

Kreisrätin Weis, welche nach Einverständniserklärung des Gremiums als Gast im Kreisausschuss das Wort ergreift, stellt die vorgeschlagene Senkung der Kreisumlage in Frage und plädiert für die Schaffung von Rücklagen in Zeiten, in denen es den Gemeinden des Landkreises gut gehe.

 

Landrat Tritthart erläutert, die Schaffung von Rücklagen sei einem Landkreis gerade nicht erlaubt und verweist in diesem Zusammenhang auf einen der beiden zu Beginn der Sitzung eingegangenen Anträge der SPD Kreistagsfraktion. In diesem bittet diese, die Stellungnahme des Bayerischen Landkreistages zu der mündlichen Berufungsverhandlung Ende November 2018 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Sachen der Klage der Stadt Forchheim zum Kreisumlagebescheid des Landkreises Forchheim bekannt zu geben. Landrat Tritthart sichert zu, das entsprechende Schreiben des Bayerischen Landkreistages zusammen mit den Unterlagen zur Einladung des Kreistages versenden zu lassen.


Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.  Aufgrund der Schaffung der Stelle einer/eines Integrationslotsin/-en wird der Ansatz für Personalkosten bei Haushaltsunterabschnitt 3400 um 35.000 Euro erhöht. Die Förderung des Bundes in Höhe von 28.000 Euro wird bei Haushaltsstelle 0.3400.1701 veranschlagt.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

2. Durch die Absenkung des Hebesatzes der Bezirksumlage um 0,25 v.H. vermindert sich der Ansatz bei Haushaltsstelle 0.9000.8325 um 450.000 Euro auf 42.440.000 Euro

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

3. Als Folge der Absenkung des Hebesatzes der Bezirksumlage wird auf Vorschlag von Landrat Tritthart der Hebesatz der Kreisumlage um weitere 0,25 Punkte auf 47,25 v.H. abgesenkt. Der Ansatz bei Haushaltsstelle 0.9000.0720 vermindert sich um 450.000 Euro auf 85.129.000 Euro. Insgesamt wird damit der Hebesatz der Kreisumlage um 1,35 Punkte abgesenkt; die finanzielle Entlastung der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis beläuft sich auf 2.432.000 Euro.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

4. Durch die Änderung der Pro-Kopf-Beträge nach Art. 7 und 9 FAG erhöhen sich die Ansätze der staatlichen Zuweisungen bei Haushaltsstelle 0.5010.1710 (Gesundheitsamt) um 62.000 Euro auf 749.000 Euro, bei Haushaltsstelle 0.5020.1611 (Veterinäramt) um 1.000 Euro auf 105.000 Euro und bei Haushaltsstelle 0.9000.0611 (Landratsamt) um 43.000 Euro auf 2.493.000 Euro.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

5. Die Ansätze zur Förderung des ÖPNV im Haushaltsunterabschnitt 7911 werden um 200.000 Euro auf 2.728.000 Euro erhöht. Es handelt sich um Vorbehaltsansätze in Höhe von 100.000 Euro für etwaige Verbesserungsmaßnahmen im Schulverkehr und in Höhe von 100.000 Euro für etwaige Tarifmaßnahmen (Antrag des SPD-Kreistagsfraktion 28.01.2019).

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

6. Im Stellenplan 2019 wird im Haushaltsunterabschnitt 7901 zusätzlich eine 0,5 Stelle für eine/n Fahrradbeauftragte/n geschaffen (Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2019).

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12 

 

 

7. Dem Kreistag wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Kreishaushalts 2019 unter Berücksichtigung der vorweg beschlossenen Änderungen anzunehmen

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 12