Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 9, Anwesend: 13, Befangen: 1

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage erhalten, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart weist vor Eintritt in die Debatte darauf hin, dass Kreisrat Brehm in seiner Eigenschaft als 1. Bürgermeister der Stadt Höchstadt gemäß Art. 43 Abs. 1 LKrO persönlich beteiligt ist und daher gemäß § 37 Abs. 1 i.V.m § 8 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfe. Er schlage dennoch vor, die Sachkenntnis von Kreisrat Brehm zu nutzen und ihn daher ausnahmsweise an der Beratung, nicht jedoch an der Abstimmung teilnehmen zu lassen. Die Entscheidung darüber stelle er dem Gremium anheim.

 

Der Kreisausschuss fasst daher nach kurzer Diskussion folgenden Beschluss:

 

Kreisrat Brehm darf an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                                           Ja: 2  Nein: 10  Anwesend: 13

                                                                                                                                       Beteiligt:   1

 

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt ohne den 1. Bürgermeister der Stadt Höchstadt a.d. Aisch, Kreisrat Brehm.

 

 

Anschließend fasst der Kreisausschuss folgenden Beschluss:

 

Kreisrat Brehm darf an der Beratung, jedoch nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                         Ja: 12  Nein: 0  Anwesend: 13

                                                                                                                                       Beteiligt:   1

 

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt ohne den 1. Bürgermeister der Stadt Höchstadt a.d. Aisch, Kreisrat Brehm.

 

 

Kreisrat Brehm kann sich der Einschätzung des bei diesem Tagesordnungspunkt als Sachverständiger anwesenden Kreisbrandrats Rocca, der eine überörtliche Notwendigkeit und damit eine mögliche Förderung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 (HLF 20) durch den Landkreis als nicht gegeben sieht, nicht anschließen. Er führt erklärend dazu aus, die Stationierung des Fahrzeugs solle in Zentbechhofen erfolgen. Grund sei der vorgesehene vorrangige Einsatz auf der unfallträchtigen B 505, zu deren besseren Erreichbarkeit zudem eine gesonderte Zufahrt bei Zentbechhofen geplant sei. Die FFW Zentbechhofen habe sich auf die zukünftigen Aufgaben gut vorbereitet. Durch die bessere Abdeckung bei Unfällen auf der B 505 sowie auf der in absehbarer Zeit dreispurig ausgebauten Bundesautobahn A 3 sehe er eine überörtliche Bedeutung als gegeben.

 

Landrat Tritthart merkt an, grundsätzlich gehe es nicht um die Frage der Wertigkeit eines ehrenamtlichen Engagements, sondern um die Anwendung und Einhaltung der vom Gremium beschlossenen Zuschussrichtlinien. Der aktuelle Fall sei der letzte der nach den alten Zuschussrichtlinien zu behandelnden Fälle. Er gebe daher zu Bedenken, dass bei einer der Einschätzung von Kreisbrandrat Rocca widersprechenden Entscheidung des Gremiums ein Präzedenzfall geschaffen werde, der Folgen in Bezug auf bereits gefasste frühere Beschlüsse nach sich ziehen könne.

 

Kreisbrandrat Rocca hält auf Rückfrage von Landrat Tritthart weiterhin an den wesentlichen Aussagen seiner Stellungnahme fest und erklärt, er sei nicht grundsätzlich gegen die Anschaffung des Fahrzeuges. Daher habe er auch gegenüber der Regierung von Mittelfranken die Notwendigkeit der Neubeschaffung für die gemeindliche Gebietsabdeckung bestätigt, so dass unabhängig von einer Förderung durch den Landkreis eine Förderung durch die Regierung erfolgen habe können. Der Stadt Höchstadt a.d. Aisch wurde in der Vergangenheit bereits für zwei HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Höchstadt a.d. Aisch die überörtliche Notwendigkeit bestätigt. Diese sei bei dem jetzt beschafften HLF 20 nicht mehr gegeben, da eine überörtliche Gebietsabdeckung bereits durch die vorhandenen Fahrzeuge sichergestellt sei.

 

Ein von Kreisrat Galster nach kontrovers geführter längerer Debatte gestellter Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung gemäß § 17 Absatz 3 Nummer 1 b) der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse wird mit 5 zu 7 Stimmen abgelehnt.


Nach weiterer Diskussion fasst der Kreisausschuss auf Vorschlag von Landrat Tritthart folgenden im Gegensatz zur Beschlussvorlage positiv formulierten Beschluss:

 

Dem Antrag der Stadt Höchstadt a.d. Aisch vom 14.06.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 wird zugestimmt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte ohne den 1. Bürgermeister der Stadt Höchstadt a.d. Aisch, Kreisrat Brehm.