Sitzung: 14.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.
Der Verein Tourismusverband Steigerwald bestand bisher als nicht eingetragener Verein. Eine Analyse für eine „organisatorische Neustrukturierung für den Steigerwald - Tourismus“ empfahl unter anderem eine Änderung der Rechtsform. Vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Kreisgremien hat die Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Steigerwald daher in der Sitzung vom 08.11.2018 einen überarbeiteten Satzungsentwurf inklusive Beitragsordnung und die Eintragung in das Vereinsregister beschlossen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung sowie der Satzungsentwurf sind dieser Niederschrift in Anlage beigefügt.
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Der Landkreis
Erlangen-Höchstadt als Mitglied des Tourismusverbandes Steigerwald stimmt
dem vorliegenden Satzungsentwurf sowie der Eintragung in das
Vereinsregister zu. Die künftige Bezeichnung lautet „Steigerwald Tourismus
e.V.“ Die Zustimmung gilt auch als erteilt für etwaige redaktionelle
Änderungen und Anpassungen, die durch EU- und steuerrechtliche Vorgaben
gegebenenfalls noch nötig erscheinen, aber keine wesentlichen Änderungen
im Inhalt der Satzungsregelung bedingen.
- Der Landkreis
Erlangen-Höchstadt betraut den Steigerwald Tourismus e.V. zur Erbringung
von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich des Tourismus nach
Maßgabe der unter Nr.1 beschlossenen Satzung und insbesondere wie folgt:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Tourismusgebietes Steigerwald,
die Ausfüllung der Funktion des Gebietsausschusses Steigerwald für den
Tourismusverband Steigerwald Franken e.V. sowie die Entwicklung des Tourismus
im Gebiet des Steigerwalds und dessen Naturparkes.
(2) Gegenstand der Vereinsarbeit sind insbesondere
·
Maßnahmen, die allgemein
der Erhöhung des Bekanntheitsgrades unter Herausstellung der Vorzüge des
Steigerwalds als attraktives Reiseziel im In- und Ausland dienen,
einschließlich der Entwicklung und Umsetzung ansprechender Marketingkonzepte
zur allgemeinen Imagewerbung für den Tourismus im Steigerwaldgebiet,
·
Kooperation mit anderen
Tourismusorganisationen zum Zweck der Allgemeinförderung des Tourismus im
Steigerwaldgebiet,
·
Allgemeine
Marktforschung zu Themen des Tourismus im Steigerwaldgebiet.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuwendungen aus
Mitgliedsbeiträgen, Erlösen aus Veranstaltungen und Messen, sowie den
persönlichen Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder.
(3) Bei den hier genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen
Tourismusarbeit handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse umfassen auch die
damit verbundenen Verwaltungs- bzw. Gemeinkosten sowie die organisatorischen
Maßnahmen zur Vorbereitung der Erbringung der Leistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse.
(4) Der Verein wird von den öffentlichen Mitgliedern gemäß dem Beschluss der
Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen
in Form von Ausgleichsleistungen zu Gunsten bestimmter Unternehmen mit der
Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
gemäß Abs. 2 betraut. Die Betrauung für das Gebiet Steigerwald erfolgt durch
diese Satzung und Weisungen an den Vorstand.
(5) Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Sein Zweck
ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Die Mitglieder
erhalten keine Gewinnanteile. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein
darf keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Verbandes
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.