Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft stehen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie das Konzept der AU Consult GmbH zur Ausschreibung der Bioabfall- und Grüngutverwertung zur Verfügung. Das Konzept der Fa. AU Consult GmbH ist der Niederschrift als Anlage nochmals beigefügt.

 

Im Rahmen der beiliegenden Präsentation erläutert Frau Kögl von der Firma AU Consult GmbH die Rahmenbedingungen für die durchzuführende Ausschreibung.

 

Während der anschließenden Beratung beantwortet Frau Kögl Detailfragen aus dem Gremium. Diese betreffen insbesondere die in den Zuschlagskriterien vorgesehene Möglichkeit eine Einhausung als umweltbezogenes Zuschlagskriterium in der Gesamtbewertung zu berücksichtigen. Frau Kögl führt dazu aus, dass die Ausschreibung systemoffen gestaltet sei, so dass alle rechtlich zulässigen Verwertungsverfahren (Kompostierung, Vergärung, energetische Verwertung für holzige Grüngutanteile) über genehmigte Anlagen angeboten werden können. Während bei einer Vergärungsanlage eine Einhausung ohnehin erforderlich sei, könne Grüngut sowohl in einer offenen Anlage als auch in einer teileingehausten oder eingehausten Anlage verwertet werden. Die Ausschreibung müsse EU-weit erfolgen und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Einhausung sei über die Bepunktung als umweltbezogenes Zuschlagskriterium berücksichtigt und habe damit Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Ein Ausschluss anderer Bieter erfolge damit aber nicht.

Sowohl Landrat Tritthart als auch Frau Kögl von der Fa. AU-Consult machen auf Nachfrage deutlich, dass die Ausschreibung nicht mit der bestehenden genehmigten Verwertungsanlage in Medbach verknüpft werden könne.  Im weiteren Verlauf wird in verschiedenen Wortbeiträgen nochmals zur Verbesserung der Situation in Medbach angefragt, ob die verbindliche Vorgabe einer Einhausung gefordert werden könne. Frau Kögl weist dazu ausdrücklich darauf hin, dass sich dann genehmigte Verwertungsanlagen mit zulässigen offenen Verwertungsverfahren, wie z.B. in Medbach, nicht mehr an der Ausschreibung beteiligen könnten. Dies könnte eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellen. Davon unabhängig könne damit praktisch keine Änderung der Situation in Medbach herbeigeführt werden. Landrat Tritthart ergänzt, die Anlage in Medbach habe eine unbefristete Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Der Betreiber könne zwar stets freiwillig beispielsweise in eine  (Teil-)Einhausung investieren, das staatliche Landratsamt könne dagegen nur im Fall einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen z.B. bei einer Änderung der TA-Luft handeln. Derzeit gebe es dafür keine rechtliche Grundlage, so dass die nach Immissionsschutzgesetz aufwändig genehmigte Anlage weiterhin betrieben werden dürfe, ggf. auch mit Grüngut aus anderen Gebietskörperschaften. Der Landkreis habe die Thematik einer Einhausung bereits über die Bepunktung als umweltbezogenes Zuschlagskriterium im rechtlich zulässigen Rahmen berücksichtigt. Auf Nachfrage von Kreisrätin Dr. Kolbet, ob eine höhere Punktebewertung für die Einhausung möglich sei, wenn eine offene Mietenkompostierung nicht ausgeschlossen werden könne, erwidert Frau Kögl, für Grüngut könne die offene Mietenkompostierung nicht ausgeschlossen werden. Dies würde ihrer Meinung nach zu einem unzulässigen Wettbewerbsausschluss für ein rechtlich zulässiges Verwertungsverfahren führen. Dies könne vergaberechtlich ein Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen. Bei Biomüll könnte eine hohe Bewertung der Einhausung dazu führen, dass die Ausschreibung für Betreiber im offenen Verwertungsverfahren wirtschaftlich uninteressant sei. Bei der Punktebewertung sieht Frau Kögl allenfalls einen Spielraum bis 15 Punkte. Dies  könne fachlich und wirtschaftlich noch nachvollziehbar begründet werden. In verschiedenen Wortmeldungen werden nochmals die Situation speziell in Medbach und mögliche Konsequenzen daraus für die Ausschreibung kontrovers diskutiert. Kreisrätin Dr. Kolbet stellt den Antrag, als umweltbezogenes Zuschlagskriterium eine Einhausung für die Verwertung von Abfällen aus der Biotonne mit 25 Punkten und für die Verwertung von Grüngut mit 10 Punkten zu bewerten.

 

Landrat Tritthart weist auf den Beschlussvorschlag hin, der erstmals die Thematik einer Einhausung im rechtlich nachvollziehbaren Rahmen, mit einer Punktebewertung von 10 Punkten als umweltbezogenes Zuschlagskriterium vorsehe. Dafür gebe es vergaberechtlich Vergleichsfälle und dies entspreche der Prüfung durch das beauftragte Fachbüro. In der Gesamtbewertung zusammen mit dem Preis müsse dies von allen Gebührenzahlern finanziert werden. Die derzeitige Situation in Medbach könne nur anhand der gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden Genehmigung durch das staatliche Landratsamt beurteilt werden. Landrat Tritthart ergänzt,  wesentliche Ursachen für die Mengenzunahme an Bioabfall und Grüngut sei der Einwohnerzuwachs und auch die damit einhergehende bauliche Verdichtung.

 

Anschließend lässt Landrat Tritthart über folgenden von Kreisrätin Dr. Kolbet gestellten Antrag abstimmen:

 

„Im Los Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) soll neben dem angebotenen Preis ein umweltbezogenes Zuschlagskriterium für eine Einhausung mit 25 Punkten und bei Grüngut mit 10 Punkten berücksichtigt werden.“

 

Der Antrag von Kreisrätin Dr. Kolbet wird mehrheitlich mit 5:9 Stimmen abgelehnt.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Die Ausschreibung der Bioabfall- und Grüngutverwertung erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes der AU Conult GmbH vom 09.11.2018.