Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde an die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten eine Informationsvorlage versandt, in welcher über das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Gesetz zur Delegation der Insolvenzberatung auf die kreisfreien Städte und Landkreise informiert wird. Auf Basis der noch ausstehenden Ausführungsverordnung wird die Verwaltung die entsprechenden Schritte sowie die notwendigen Vereinbarungen bzw. Verträge veranlassen, um das Beratungsangebot der Insolvenzberatung zum 01.01.2019 zu gewährleisten und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung Bericht erstatten.


Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Information zur Kenntnis.