Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Beschlussvorlage zusammen mit einer Übersicht des Verwaltungshaushaltsansatzes 2019 im Vergleich zu 2018, einem Abgleich des Haushaltsansatzes 2019 und 2018 mit dem Ergebnis der Jahresrechnung 2017 sowie Auszüge aus dem Einzelplan 4 Jugendhilfe erhalten. Ergänzend hierzu wurden zwei bei den Auszügen aus dem Einzelplan 4 fehlende Seiten als Tischvorlage verteilt. Diese sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfes nochmals zusammen und weist zunächst darauf hin, dass aufgrund der stetig massiv wachsenden Aufgaben der Jugendhilfe eine Erhöhung des für 2019 geplanten Gesamtzuschussbedarfs um 1.339.000 € unumgänglich sei. Diese Kostensteigerung um 12,04 % entspreche dem bundesweiten Trend. Er appelliert an den Staat, sich mehr an den Kosten zu beteiligen.

 

Der höchste Anteil dieser Kostensteigerung liege bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen und den Integrationshilfen/Schulbegleitungen. Der Zuschussbedarf hierfür liege in 2019 mit 1.317.000 € um 447.000 € über dem Planansatz des Vorjahres. Insgesamt 170 bis 200 Familien sollen diese Unterstützung im nächsten Jahr erhalten.

 

Die zu kalkulierenden Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte umfassen mit 3.073.000 € in 2019 weiterhin ein Viertel des Gesamtetats der Jugendhilfe im Landkreis. Allein die Kosten zur Umsetzung des gesetzlichen Inklusionsauftrages werden in 2019 voraussichtlich auf 1.500.000 € steigen. In 2018 waren hierfür noch 1.014.300 € veranschlagt. Dies sei insbesondere in den deutlich steigenden Fallzahlen und Ausgaben für Integrationshelfer und Schulbegleiter begründet.

 

Im Bereich der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen bzw. Ausländern werden sich die Einnahmen und Ausgaben in 2019 voraussichtlich um weitere 1.307.000 € verringern. Für mögliche Neufälle werde der unechte Deckungsring auch in 2019 beibehalten.

 

Die Haushaltsvorlage sei, trotz sehr begrenzter Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe, an den Auftrag geknüpft, wo immer es möglich und sinnvoll ist, gegenzusteuern. Die Fallentwicklung in der Heimerziehung und bei den Inobhutnahmen zeige, dass dies punktuell bereits gelingt. Die verstärkten frühen und ambulanten Hilfen wirken sich hier fall- und kostenreduzierend aus. Landrat Tritthart betont, ein wichtiges Anliegen sei es ihm, deshalb auch künftig präventive Angebote und Beratungsangebote bedarfsgerecht sicherzustellen, um Zielgruppen möglichst frühzeitig zu erreichen.

 

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen aktiven Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Beratung befürworten die Vertreter der einzelnen Kreistagsfraktionen trotz des massiven Kostenanstiegs übereinstimmend den vorgelegten Haushaltsentwurf.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2019 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt.  Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.