Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 56

 

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit Übersichtslageplan sowie einen Entwurf der Umstufungsvereinbarung erhalten, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt sind.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Kreisstraße ERH 25 in den Teilstrecken von km 5,330 und km 5,953, das ist die Feldstraße bis zur Einmündung in die neue Kreisstraße ERH 25, soll zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße in der Straßenbaulast der Stadt Herzogenaurach abgestuft werden.

 

Von Seiten des Landkreises steht der vorgenannten Abstufung nichts entgegen.

 

Zwischen dem Landkreis und der Stadt ist bei der Abstufung kein finanzieller Ausgleich erforderlich.

 

Die Abstufung wird erst nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach und dem Freistaat Bayern wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen.

 

Der neu gebaute Abschnitt der Kreisstraße ERH 25 im Abschnitt 135 von Station 0,000 bis Station 0,589 ist gemäß Art. 6 des BayStrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Das vorgenannte Teilstück wird gemäß Art. 3 des BayStrWG als Kreisstraße eingestuft und der ERH 25 zugerechnet. Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten oder Benutzungszwecke erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach BayStrWG zu veranlassen.