Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 04.05.2018 wurde an die Mitglieder des Kreisausschusses eine Tischvorlage verteilt, die dieser Niederschrift als Anlage beiliegt.

 

Landrat Tritthart verdeutlicht, dass die Schaffung von Wohnraum aufgrund der Gesetzeslage nach wie vor den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis zugeordnet und keine Aufgabe der Landkreise ist. Laut Bayerischem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sei demzufolge die Beteiligung von Landkreisen als Mitgesellschafter in kommunalen Wohnungsbauunternehmen nicht möglich. Dies habe man auch nochmals von Regierungspräsident Dr. Bauer während der letzten Sitzung des Bezirksverbandes Mittelfranken des Bayerischen Landkreistages bestätigt bekommen.

Mit der Gründung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEWOLand gebe es für die Kommunen nun die Möglichkeit, dieses wichtige und weitreichende Thema gemeinsam mit einem kompetenten und erfahrenen Partner, der GEWOBAU Erlangen, anzugehen. Nach wie vor müssen die entsprechenden Entscheidungen vor Ort, in den Städten, Märkten und Gemeinden getroffen werden.

 

Im Verlauf einer weitergehenden Diskussion wird der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion näher begründet.

 

Landrat Tritthart schlägt schließlich vor, mit dem Landkreis Ebersberg schriftlich Kontakt aufzunehmen und um Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zu bitten.

 

Die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion zeigen sich mit dieser Vorgehensweise Einverstanden.