Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft gingen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie eine Zusammenstellung der ansatzfähigen Kosten, die Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2018 - 2021 und der Entwurf der Änderungssatzung zu, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt sind.

 

Landrat Tritthart teilt eingangs mit, nachdem der Kalkulationszeitraum für die Gebühren der Abfallwirtschaft Ende des Jahres 2017 auslaufe, sei für den Zeitraum ab 2018 eine neue Gebührenkalkulation durchzuführen.

 

Die Effizienz des von einem hohen Entsorgungskomfort gekennzeichneten Systems der kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt schlage sich in den im bayernweiten Vergleich hohen Verwertungsquoten sowie niedrigen Restmüllmengen nieder.

 

Die zum Ende des derzeitigen Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung sei auszugleichen und in die Berechnungen für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 miteinzubeziehen. Nach Deckung der im Kalkulationszeitraum anfallenden Ausgaben insbesondere für die Sanierung der Deponie Lonnerstadt beziehungsweise für den Recyclinghof Eckental solle der verbleibende Überschuss durch eine Kombination aus einer Reduzierung der Mindestleerungen von derzeit 12 auf 10 und einer Gebührensenkung in Höhe von voraussichtlich etwa 4 % ausgeglichen werden.

 

Seitens der Fraktionen wird die vorgeschlagene Gebührenkalkulation übereinstimmend begrüßt.

 

Ein aus der Mitte des Gremiums angesprochenes Problem mit Ungeziefer bei unsachgemäßer Selbstkompostierung solle entsprechende Berücksichtigung in der Neuauflage der Abfallfibel finden.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschließt die 4. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.