Sitzung: 04.10.2017 Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft gingen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie eine Zusammenstellung der ansatzfähigen Kosten, die Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2018 - 2021 und der Entwurf der Änderungssatzung zu, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt sind.
Landrat Tritthart teilt eingangs mit, nachdem der Kalkulationszeitraum für die Gebühren der Abfallwirtschaft Ende des Jahres 2017 auslaufe, sei für den Zeitraum ab 2018 eine neue Gebührenkalkulation durchzuführen.
Die Effizienz des von einem hohen
Entsorgungskomfort gekennzeichneten Systems der kommunalen
Abfallwirtschaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt schlage sich in den im bayernweiten Vergleich hohen Verwertungsquoten sowie
niedrigen Restmüllmengen nieder.
Die zum Ende des derzeitigen Kalkulationszeitraumes
bestehende Kostenüberdeckung sei auszugleichen und in die Berechnungen für den
Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 miteinzubeziehen. Nach Deckung der im Kalkulationszeitraum anfallenden Ausgaben
insbesondere für die Sanierung der Deponie Lonnerstadt beziehungsweise für den
Recyclinghof Eckental solle der verbleibende Überschuss durch eine Kombination
aus einer Reduzierung der Mindestleerungen von derzeit 12 auf 10 und einer Gebührensenkung
in Höhe von voraussichtlich etwa 4 % ausgeglichen werden.
Seitens der Fraktionen wird die
vorgeschlagene Gebührenkalkulation übereinstimmend begrüßt.
Ein aus der Mitte des Gremiums angesprochenes
Problem mit Ungeziefer bei unsachgemäßer Selbstkompostierung solle
entsprechende Berücksichtigung in der Neuauflage der Abfallfibel finden.
Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschließt die 4. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.