Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft werden zu diesem Tagesordnungspunkt mittels einer Sitzungsvorlage informiert.

 

Landrat Tritthart schlägt angesichts der positiven Resonanz bei den Landkreisbürgerinnen und – bürgern vor, das probeweise beschlossene Verfahren dauerhaft fortzusetzen. Eine im Verlauf der Sitzung geäußerte Anregung von Kreisrat Gubo, Kleinmengen an Bauschutt aus der Gebührenordnung herauszunehmen, werde hinsichtlich ihrer Praktikabilität geprüft.

 

Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 äußert angesichts des Anstieges des Sperrmüllaufkommens im Landkreis Bedenken dahingehend, dass man durch die dauerhafte Fortführung des Probebetriebs der Wegwerfmentalität Vorschub leiste sowie ferner das Verursacherprinzip untergrabe.

 

Seitens der anderen Fraktionen werden die Vorteile der Regelung wie Gleichbehandlung der Landkreisbürger aus den östlichen und westlichen Teilen sowie Flexibilität benannt. Ein Vergleich der Daten aus dem Landkreis beispielsweise mit denen der Stadt Erlangen sei aufgrund der flächenmäßigen Gebietsstruktur nicht aussagekräftig.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

Die Landkreisbürger/-innen können an den Wertstoffhöfen des Landkreises in Eckental, Baiersdorf und Uttenreuth sowie an den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in Erlangen (Müllumladestation), Herzogenaurach und Medbach bis zu 5 m3 (pro Anlieferung) Sperrmüll aus privaten Haushaltungen ohne Sperrmüllkarte selbst anliefern.  

 

Für gewerbliche Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises und den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft sowie für die Spermüllabholung im Abrufsystem durch die Firma Hofmann werden die Sperrmüllkarten beibehalten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.