Sitzung: 04.10.2017 Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Die Mitglieder des Ausschusses für
Umweltfragen und Abfallwirtschaft haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine
Vorlage erhalten. Im Rahmen einer Präsentation durch den Sachverständigen Herrn
Erhardt-Süß von dem mit den Untersuchungen beauftragten ghb Ingenieurbüro
erfolgt ein Überblick über die weitestgehend abgeschlossenen Ergebnisse der
Erkundungsmaßnahmen. Ferner wird ein vorläufiger dreistufiger Maßnahmenplan zur
Diskussion gestellt. Vorlage sowie Präsentation sind dieser Niederschrift in
Anlage beigefügt.
Landrat Tritthart weist ausdrücklich darauf hin, dass nach momentanem Stand laut Gutachter keine Gefährdung des tieferen Grundwassers zu messen sei. Dennoch wolle man im Rahmen eines dreistufigen Maßnahmeplanes den Wasserhaushalt der Deponie so beeinflussen, dass keine Verschleppung von Schadstoffen, insbesondere in das tiefere Grundwasserstockwerk, erfolgen könne. Nach jeder Stufe werde der Erfolg der jeweiligen Maßnahmen überprüft und festgelegt, ob eine weitere Stufe notwendig ist. Als erste Maßnahme im Jahr 2018 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 576.000 Euro sei eine Tiefendrainage an der Westseite der Deponie zur Ableitung von unbelastetem Schichtwasser vor Eindringen in die Deponie geplant. Ein Jahr später seien Arbeiten an der Ostseite vorgesehen, für die geschätzt Kosten in Höhe von ca. 205.000 Euro anfallen würden. Stufe 3 des vorgeschlagenen Maßnahmeplanes mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 1.568.000 Euro werde laut Einschätzung des Sachverständigen nach momentanen Erkenntnissen sehr wahrscheinlich nicht erforderlich sein.
Auf Rückfrage aus dem Gremium erklärt Landrat Tritthart, nach derzeitigem Stand könne man nicht mit Zuschüssen für die geplanten Maßnahmen rechnen.
Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschlagene Vorgehen mit der Regierung von Mittelfranken und den Fachbehörden abzustimmen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen umzusetzen.